29. März 2022
Ab 01.01.2023 wird es in medizinischen Belangen ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht der Ehegatten geben. Für 6 Monate hat in einem medizinischen Notfall, in dem der Betroffene nicht für sich selber Entscheidungen treffen kann, der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner das Recht, für den anderen Entscheidungen zu treffen, Er kann also in Behandlungen einwilligen oder auch nicht, Rehamaßnahmen zustimmen oder auch einen Vertrag für einen Pflegeplatz abschließen. Voraussetzung ist,...