Elternunterhalt ab Januar 2020 nur noch für Besserverdienende!

Der Bundesrat hat dem Angehörigenentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird ab 01.01.2020 nur noch derjenige zum Elternunterhalt herangezogen werden, bei dem vermutet wird, dass er über 100.000 € brutto verdient. Das Einkommen des Ehepartners spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Damit ist eine wichtige Weiche gestellt, dass der Elternunterhalt bald wirklich der Geschichte angehört.

 

Denn der Elternunterhalt kam in der Praxis fast ausschließlich dann zum Zug, wenn die Eltern pflegebedürftig wurden und in eine Pflegeheim wechselten. Die Sozialhilfe wird auch zukünftig eintreten, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken. Der Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern ging mit der Zahlung auf den Sozialhilfeträger über.

Das ist jetzt nur noch eingeschränkt möglich.

Zudem kann das Sozialamt nicht mehr routinemäßig zur Auskunft auffordern. Es müssen vielmehr Anhaltspunkte vorhanden sein, dass ein Kind mehr als 100.000 € brutto verdient. Erst dann wird überprüft, ob das Kind nach Abzug von Verbindlichkeiten und eventuellen weiteren Unterhaltspflichten tatsächlich in der Lage ist, sich am Elternunterhalt zu beteiligen.

Gleichzeitig wird der Selbstbehalt auf Grund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2020 gegenüber den Eltern auf 2.000 € für eine Einzelperson und auf 3.600 € für ein Ehepaar erhöht.