FAQ Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Ihr Wille, in welche Behandlungen Sie einwilligen oder nicht einwilligen, falls Sie in einer zukünftigen Notsituation nicht mehr selbst entscheiden können.

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?

Nur wer volljährig und einwilligungsfähig ist. Einwilligungsfähig ist, wer die Tragweite und Risiken einer Behandlung verstehen kann.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?

Nein, sie muss nur schriftlich abgefasst sein.

Was passiert, wenn meine Patientenverfügung unwirksam ist?

Dann kann sie immer noch zur Ermittlung Ihres Behandlungswunsches oder Ihres mutmaßlichen Willens herangezogen werden.

Wichtig ist dann, dass die Patientenverfügung Ihre konkreten Wünsche, Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen widergibt, damit auf Ihren mutmaßlichen Willen geschlossen werden kann.

Ich habe keine Vorsorgevollmacht erteilt. Was nun?

Die Patientenverfügung ist trotzdem wirksam. Entweder Sie holen dies nach, so dass der von Ihnen ausgewählte Vertreter Ihren Willen umsetzt oder das Amtsgericht wird einen Betreuer ernennen, der genauso an die gültige Patientenverfügung gebunden ist.

Kann ich eine Patientenverfügung aus dem Internet verwenden?

Ja, dass können Sie. Allerdings müssen Sie sich im Klaren sein, dass diese für eine Vielzahl von Verwender allgemein gehalten sind und nicht auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten wurde. Damit besteht eine erhebliche Gefahr, dass die vorformulierten Sätze nicht die konkrete Notsituation in der Zukunft ausreichend umschreiben. In dem Fall ist die Patientenverfügung unwirksam.

Muss mein Bevollmächtigter meinen Willen umsetzen?

Ja, wenn eine wirksame Patientenverfügung vorliegt. Dann hat er keinen Spielraum, dann muss er Ihren Willen durchsetzen.

Was passiert, wenn der Arzt meinen Willen ignoriert?

Dann muss Ihr Betreuer/Vertreter das Amtsgericht anrufen, damit dieses entscheidet, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Entscheidet das Gericht, dass eine Patientenverfügung wirksam erstellt wurde und sie auf die konkret eingetretene Notsituation Anwendung findet,  dann muss Ihr Wille umgesetzt werden. Spätestens dann hat weder der Arzt noch der Vertreter einen Spielraum. Ihr Wille ist maßgeblich.

Wie erfährt der Arzt von meiner Patientenverfügung?

Durch Ihren Vertreter, dem Sie am Besten eine Kopie gegeben und verraten haben, wo das Original sich befindet.

Sehr gut ist, wenn Sie Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.  Die Amtsgerichte haben Zugriff auf das Vorsorgeregister und können prüfen, welche Verfügungen und Vollmachten Sie dort haben registrieren lassen. Sie können auch hinterlegen, wo Sie die Dokumente aufbewahren, um das Auffinden zu erleichtern.

Die Registrierung kostet nur eine kleine Gebühr.

Kann ich die Vorsorgevollmacht ablehnen?

Ja, Sie sind nicht gezwungen, als Vertreter zu handeln, wenn Sie dies nicht wollen. Wenn Sie sich der Aufgabe nicht gewachsen fühlen, dann sollten Sie dies demjenigen aber bei Zeiten auch sagen, damit er mit Anderen sprechen kann, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen.

Ist der Notfall eingetreten, dann müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht mitteilen, dass Sie nicht auf Grund der Vorsorgevollmacht handeln wollen, damit das Amtsgericht einen Betreuer bestellen kann.

Kann ich eine Patientenverfügung ändern?

Ja, Sie können ohne Weiteres Ihre Patientenverfügung ergänzen oder ändern oder einen anderen Bevollmächtigten ernennen. Ihre Einstellung zum Leben und die Möglichkeiten der Medizin können sich im Laufe der Zeit ändern. Ihre Patientenverfügung sollte deswegen regelmäßig von Ihnen geprüft werden, ob sie noch Ihre Wertvorstellungen und Einstellungen richtig widergibt.

Wie muss ich eine Patientenverfügung widerrufen?

Dafür gibt es keine besondere Schriftform. Haben Sie sie selbst erstellt, dann zerreißen Sie sie. Ist sie im Vorsorgeregister registriert, dann sollte sie dort gelöscht werden. Genauso verfahren Sie auch mit der Vorsorgevollmacht und informieren zusätzlich den von Ihnen ausgewählten Vertreter, dass Sie die Patientenverfügung aufheben.