I. unmittelbar nach dem Todesfall

  • Falls Zuhause verstorben, den Arzt verständigen
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen
  • Beerdigungsinstitut beauftragen
  • Klären, ob es eine Bestattungsverfügung gibt

II. in den Tagen danach

  • Das Standesamt vom Todesfall informieren. Nicht nötig, wenn der Todesfall im Krankenhaus erfolgte
  • Sterbeurkunden beantragen
  • Wichtige Unterlagen sichern (Familienstammbuch, Personalausweis des Verstorbenen, evtl. alle vorhandenen Urkunden der weiteren Familie, Scheidungsbeschluss etc.)
  • Klären, ob Vollmachten über den Tod hinaus erteilt wurden und ggfls. widerrufen
  • Klären, ob Versicherungsverträge zu Gunsten Dritter bestehen und ggffls. Bezugsberechtigungen unverzüglich widerrufen
  • Letztwillige Verfügungen suchen und beim Amtsgericht abgeben
  • Verträge des Verstorbenen zusammenstellen und prüfen, welche gekündigt werden sollen
  • Den Arbeitgeber benachrichtigen
  • Falls vorhanden, die Sterbeversicherung und Lebensversicherung informieren
  • Die Beerdigung organisieren, gibt es eine Bestattungsverfügung?
  • Nachricht an Kirche, falls eine religiöse Bestattung gewünscht wird

III. nach der Beerdigung

  • Die Erbfolge klären. Gibt es ein Testament und was wurde verfügt? Oder gilt gesetzliche Erbfolge?
  • Überlegen, ob die Erbschaft auszuschlagen ist, z.B. wegen Überschuldung
    Achtung: 6-Wochen-Frist ab Kenntnis vom Erbfall
  • Evtl. Erbschein beantragen
  • Soweit noch nicht geschehen, Verträge kündigen und Versicherungsleistungen geltend machen
  • Ggffls. gesetzliche Ansprüche gegenüber Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung geltend machen
  • Restliche Lohnansprüche gegenüber Arbeitgeber geltend machen
  • Hinterbliebenenrente beantragen, an den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich denken
  • Klären, ob der Verstorbene an einem Rechtsstreit beteiligt war und ob das Verfahren fortgesetzt werden soll
  • Erbfall binnen 3 Monaten dem Finanzamt anzeigen
  • Klären, ob für den Verstorbenen noch Steuererklärungen abzugeben sind. Bei dem geringsten Hinweis auf Steuerunredlichkeit sofort Steuerberater konsultieren (Eigene Haftung des Erben!)