Das Standesamt vom Todesfall informieren. Nicht nötig, wenn der Todesfall im Krankenhaus erfolgte
Sterbeurkunden beantragen
Wichtige Unterlagen sichern (Familienstammbuch, Personalausweis des Verstorbenen, evtl. alle vorhandenen Urkunden der weiteren Familie, Scheidungsbeschluss etc.)
Klären, ob Vollmachten über den Tod hinaus erteilt wurden und ggfls. widerrufen
Klären, ob Versicherungsverträge zu Gunsten Dritter bestehen und ggffls. Bezugsberechtigungen unverzüglich widerrufen
Letztwillige Verfügungen suchen und beim Amtsgericht abgeben
Verträge des Verstorbenen zusammenstellen und prüfen, welche gekündigt werden sollen
Den Arbeitgeber benachrichtigen
Falls vorhanden, die Sterbeversicherung und Lebensversicherung informieren
Die Beerdigung organisieren, gibt es eine Bestattungsverfügung?
Nachricht an Kirche, falls eine religiöse Bestattung gewünscht wird
III.
nach der Beerdigung
Die Erbfolge klären. Gibt es ein Testament und was wurde verfügt? Oder gilt gesetzliche Erbfolge?
Überlegen, ob die Erbschaft auszuschlagen ist, z.B. wegen Überschuldung Achtung: 6-Wochen-Frist ab Kenntnis vom Erbfall
Evtl. Erbschein beantragen
Soweit noch nicht geschehen, Verträge kündigen und Versicherungsleistungen geltend machen
Ggffls. gesetzliche Ansprüche gegenüber Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung geltend machen
Restliche Lohnansprüche gegenüber Arbeitgeber geltend machen
Hinterbliebenenrente beantragen, an den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich denken
Klären, ob der Verstorbene an einem Rechtsstreit beteiligt war und ob das Verfahren fortgesetzt werden soll
Erbfall binnen 3 Monaten dem Finanzamt anzeigen
Klären, ob für den Verstorbenen noch Steuererklärungen abzugeben sind. Bei dem geringsten Hinweis auf Steuerunredlichkeit sofort Steuerberater konsultieren (Eigene Haftung
des Erben!)