• Wann kann ich mich scheiden lassen?

Nach Ablauf des Trennungsjahres, das in dem Moment beginnt, wenn ein Ehepartner den Anderen darüber informiert, dass er/sie sich trennen will. Es gibt kein Register, in das man die Trennung eintragen lassen könnte, denn auch die Trennung der Eheleute ist zunächst mal eine private Angelegenheit.

Deswegen kann man auch im Haus oder der bisherigen Wohnung getrennt leben, wenn man die Regeln einhält: Kein gemeinsames Wirtschaften, strikte Aufteilung der Räume, keine ehelichen Gemeinsamkeiten – kurz, Sie müssen im Haus wirklich getrennte Wege gehen.

Das kann besonders schwierig sein, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Es empfiehlt sich daher, die häusliche Situation zu klären. Wenn einer auszieht, ist es auch nach außen hin sichtbar, dass eine Trennung erfolgt ist.

  •  Muss ich Unterhalt zahlen?

Wenn Sie verheiratet sind oder Kinder haben, dann werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Unterhalt zahlen müssen. Die Höhe des Unterhalts hängt von dem verfügbaren Einkommen ab und natürlich der Person des Unterhaltsgläubigers. Minderjährige Kinder sind uneingeschränkt unterhaltsberechtigt.

Beim Ehepartner ändert sich das im Verlauf der Zeit. Kann er/sie sich während des Trennungsjahrs noch auf die ehelichen Verhältnisse berufen, wird der Unterhaltsberechtigte mit zunehmendem Zeitablauf immer stärker in die Pflicht genommen. Zudem spielen auch neue Partner, abgezahlte Schulden oder ein neuer Job eine Rolle.

Das Unterhaltsrecht ist sehr komplex und kann sich auch beim Zugewinn oder der elterlichen Sorge auswirken. Wichtig ist daher, dass Sie sich einen kompetenten Ratgeber suchen und nicht auf andere hören. Deren Geschichte ist nicht Ihre und deswegen ist deren Lösung auch nicht Ihre Lösung. Mein Tip: Lassen Sie sich beraten.

  • Was wird aus unserem Haus/Eigentumswohnung?

Ob Sie sich trennen oder einen neuen Partner in das Haus aufnehmen, Sie bleiben weiterhin gemeinsam Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Für die Bank spielt Ihre persönliche Situation keine Rolle, solange pünktlich die Rate für das Darlehen gezahlt wird. Das gleiche gilt für die Gemeinde und die Versicherung.

Aber natürlich spielt es für Sie eine Rolle, dass Sie sich getrennt haben. Je nachdem, wer im Haus bleibt und wer den Kredit zahlt, kann das Gefühl von Ohnmacht und Verbitterung auftauchen. Man hat das Gefühl, man gibt alles, während der andere nur nimmt. In der Regel ist es nicht so, aber da es kein gemeinsames Leben mehr gibt, werden die jeweiligen Beiträge unterschiedlich bewertet. Und Geld lässt sich einfacher bewerten, als Hausarbeit und Kindererziehung.

Um möglichst früh die richtigen Weichen zu stellen, sollte offen über das Schicksal des Hauses gesprochen werden. Spätestens, wenn für beide klar ist, dass die Trennung endgültig ist, sollte man sich um eine einvernehmliche und realistische Einigung bemühen. Es gibt mehr Möglichkeiten, Ihre Wünsche umzusetzen als Sie jetzt denken. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

Je früher man eine Einigung erzielt desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Fronten sich nicht restlos verhärten und beide noch Eltern für die gemeinsamen Kinder sein können. Verlieren Sie diesen Punkt nie aus den Augen!

  • Kann ich die elterliche Sorge für mich allein beantragen?

Hoffentlich nicht! Denn das würde bedeuten, dass der andere sich gegenüber seinem Kind so verantwortungslos verhält, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Und diese Erfahrung wünschen wir unseren Kindern doch wohl nicht.

Hinter diesem Wunsch steckt in der Regel ein ganzes Bündel an Emotionen. Angefangen von „Während der Ehe hat er sich doch auch nicht gekümmert...“ bis „Ewig muss ich ihm hinterherrennen, bis er endlich unterschreibt!“

Mit Ihrer Beschwerde haben Sie möglicherweise sogar recht. Aber das berechtigt nicht, dem einen Elternteil die elterliche Sorge zu entziehen und auf den anderen zu übertragen. Denken Sie daran, das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder ist ein Grundrecht, das man nicht einfach entziehen kann. Es müssen schwerwiegende Gründe dafür geben sein, die weit über die üblichen Querelen nach der Trennung hinaus gehen.

  • Was kostet eine Scheidung?

Üblicherweise weniger als die Hochzeit, aber das tröstet nicht wirklich.

Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren richten sich nach den Werten, über die gestritten werden. Je mehr Entscheidungen das Gericht treffen muss umso teurer wird es. Auch insofern lohnt es sich, sich frühzeitig über streitige Punkte zu einigen.

Klappt das, dann muss das Gericht nur noch über die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entscheiden. Generell gilt, für den Wert der Scheidung wird das beiderseitige Nettoeinkommen  und lastenfreies Vermögen berücksichtigt. Der Wert des Versorgungsausgleichs bemisst sich mit jeweils 10% pro Rentenanwartschaft. Je mehr Einkommen und Vermögen desto höher der Wert für die Scheidung. Je mehr Anwartschaften desto höher der Wert für den Versorgungsausgleich. Nach diesem Streitwert werden dann die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnet.

Als Faustformel gilt, bei durchschnittlichen Einkünften kann man mit Kosten zwischen ca. 2.000 € - 2.500 € für eine Scheidung rechnen. Ein guter Anwalt klärt Sie von sich aus über die konkreten Kosten in Ihrem Scheidungsfall auf. Sollten die Vorraussetzungen vorliegen, wird er Sie auch von sich aus auf die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe hinweisen.