Das Erbrecht ist genau wie das Familienrecht davon geprägt, dass einerseits streitige Auseinandersetzungen zu bewältigen sind, andererseits aber auch ein großer gestalterischer Spielraum besteht.

Erben können sich nicht einigen, wie das Geerbte verteilt werden und wem was zustehen soll. Pflichtteilsberechtigte wollen ihren Anteil am Erbe erhalten. Dabei spielt auch immer die Familiengeschichte eine große Rolle; beim Erbfall werden häufig alte Rechnungen beglichen unter dem Deckmantel des diffusen Begriffs der Gerechtigkeit.

Bei meiner anwaltlichen Tätigkeit versuche ich dem gerecht zu werden, indem ich nicht nur das Recht im Blick habe, sondern auch versuche, deeskalierend tätig zu werden. Eine wirtschaftlich vernünftige Gesamtlösung ist immer besser, als über jeden Teller in Streit zu geraten.

Sind die Fronten erst mal verhärtet und der Streit eskaliert, verliert im Endeffekt jeder. Denn jedes Nachgeben wird dann als Verlieren und damit als weitere Ungerechtigkeit empfunden.

Suchen Sie sich anwaltlichen Rat, bevor Sie in diese Sackgasse geraten.

Bevor es zum Erbfall kommt, kann aber viel getan werden, um diese Situation zu vermeiden. Der erste Schritt ist, ein Testament zu schreiben, in dem Sie Ihren Willen klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Lassen Sie sich dabei helfen.

Ich gehe auf Ihre individuelle familiäre Situation ein und zeige Ihnen die Vor – und Nachteile einer Regelung auf.  Dies ist ganz besonders wichtig, wenn ein größeres Vermögen zu übertragen ist oder wenn Sie z.B. in einer „Patchworkfamilie“ leben.

Wann kann ein sogenanntes „Berliner Testament“ gut sein und wann ist es völlig falsch? Warum sollte man nicht immer verhindern, dass Kinder ihren Pflichtteil nach dem zuerst versterbenden Elternteil geltend machen können?

Es gibt kein Schema F, sondern nur Ihre individuelle Situation und für die wollen wir eine gute Lösung finden.

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