• ein Berliner Testament?

Ein gemeinsames Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Erben des Letztlebenden bestimmen. Dabei fällt der Nachlass komplett dem Ehepartner zu, der dann nach seinem Tod sein Vermögen an die Kinder weitervererbt.

Besonders nachteilig ist, dass der überlebende Ehepartner an der Schlusserbenstellung der Kinder später nichts mehr ändern und dass die Konzentration des Vermögens evtl. auch Erbschaftssteuer bei den Kindern auslösen kann.

  • eine Bestattungsvorsorge?

Wenn Sie genaue Vorstellungen über Ihre Beerdigung haben, können Sie mit einem Beerdigungsinstitut einen Vertrag schließen, in dem Sie bereits jetzt alle Details einer zukünftigen Beerdigung regeln. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt nicht davon ab, ob Sie die Finanzierung der Beerdigung sicherstellen. Für die meisten ist es aber wichtig, auch dies vorab zu regeln.

Falls Sie sich vertraglich nicht binden wollen, können Sie aber auch eine sogenannte Bestattungsverfügung verfassen, mit der Sie bestimmen, wer Ihre Beerdigung organisieren soll und wie. Sie können darin Ihre Wünsche klar zum Ausdruck bringen und Ihre Erben sind daran gebunden.

Mit einer solchen Verfügung können Sie auch einen Dritten, wie z.B. einen Lebensgefährten, mit der Totenfürsorge bevollmächtigen. Dann kann dieser Dritte Ihre Beerdigung so durchführen, wie Sie sich das gewünscht haben. Die Erben können dies nicht mehr eigenmächtig ändern.

  • eine Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser in seinem Testament verfügte Aufgabe, die durch eine bestimmte Person erfüllt werden soll. Dies kann z.B. die Verwaltung des Nachlasses bis zur Volljährigkeit der Kinder sein. Der Testamentsvollstrecker kann auch bei behinderten oder verschuldeten Kindern eingesetzt werden, um einerseits den Zugriff der Gläubiger auf den Nachlass zu vermeiden und andererseits den Kindern zusätzliche Zuwendungen zu ermöglichen, die nicht von der Sozialhilfe oder von Pfändungsgrenzen abhängig sind.

Es kann auch die Abwicklung des Erbfalls sein, um einen Streit unter den Kindern zu vermeiden. Gerade die Frage, was mit dem Elternhaus passieren soll, ist mit vielen Emotionen verbunden. Da ist es oft sehr hilfreich, wenn eine unbeteiligte Person damit betraut wird und zusätzliche Konflikte unter den Geschwistern damit vermieden werden.

  • ein Vermächtnis

Eine Zuwendung an eine Person durch den Verstorbenen, die nicht Erbe geworden ist. Dies kann ein Schmuckstück, ein Bild oder auch eine Immobilie sein. Der Erblasser möchte bei seinem Tod jemanden etwas zu Gute kommen lassen, ohne das derjenige sein Erbe wird.

  • ein Erbschein

Ein Erbschein ist der Nachweis, dass Sie Erbe geworden sind. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht ausgestellt und beinhaltet auch die Feststellung, mit welcher Quote Sie Erbe geworden sind.

Sind mehrere Erben vorhanden, kann ein Teilerbschein für einzelene  Erben oder ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle Erben beantragt werden.